St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde
Friedhofsverwaltung Neuendorfer Friedhof
Gotthardtkirchplatz 8 14770 Brandenburg an der Havel Telefon/Fax: 03381 522062; buero(at)gotthardtkirche.de
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Gemeindebüro: Montag - Donnerstag von 9 - 12 Uhr, Freitag geschlossen
St. Katharinenkirchengemeinde
Katharinenkirchplatz 2 14776 Brandenburg an der Havel Telefon: 03381 521162 Fax: 03381 212408
Öffnungszeiten/Sprechzeiten: Di 15 bis 17 Uhr Mi und Do 10 bis 12 Uhr
Neustädtischer Friedhof
Verwalterin: Anett Kolaschinsky
Kirchhofstraße 38
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381-52 10 37
Email: service(at)nf-brb.de
Homepage: www.nf-brb.de
Friedhof Göttin, Friedhof Schmerzke, Friedhof Wust und Gollwitz:
Grabstellenvergabe, Verwaltung und Abrechnung: über den Neustädtischen Friedhof
Seelsorge
Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen Ihnen im Trauerfall zur Seite.
Vorsorge
Sie können sich an unsere Seelsorger wenden, wenn Sie selbst für sich oder für Ihre Angehörigen eine Trauerfeier besprechen und für eine kirchliche Bestattung vorsorgen möchten, damit für später alles geregelt ist. Jedes Kirchenmitglied hat ein Anrecht auf eine kirchliche Bestattung durch einen Pfarrer. Eine kirchliche Bestattung ist heute jedoch leider nicht mehr selbstverständlich, auch wenn Sie selbst zur Kirche gehören, aber Ihre Angehörigen nicht. Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Sie kirchlich bestattet werden, wenn Sie das wünschen. Reden Sie mit Ihren Angehörigen rechtzeitig darüber und sorgen Sie am Besten schriftlich bei einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens vor. Klären Sie, wie Sie Ihre Bestattung wünschen und halten Sie Ihren letzten Willen schriftlich fest. Lassen Sie unserem Gemeindebüro eine schriftliche Kopie zukommen, wenn Sie eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung wünschen.
Sie können auch zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von unseren Seelsorgern beraten werden, damit Sie rechtzeitig abgesichert sind. Eine empfehlenswerte Broschüre zum Thema christliche Patientenverfügung und Vorsorge hat das Bayerische Ministerium der Justiz in Gemeinschaft mit Hospizvertretern, Ärzten und Seelsorgern herausgegeben. Informieren Sie sich hier.