Helfen Sie unserer Gemeinde mit Ihrer Spende!
Jede Spende kommt unmittelbar an und ist bei uns in guten Händen. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem uns anvertrauten Geld um.
Wir haben bisher viel mit den uns anvertrauten Gaben gesät und geerntet. In den Christenlehre- und Konfirmandengruppen, im Kinderchor, beim Familienmusical, in unserer Evangelischen Kindertagesstätte, bei Rüstzeiten und in der Jungen Gemeinde wurden Kinder und Jugendliche mit den Werten des christlichen Glaubens vertraut gemacht. Unsere Konzerte und Chöre erfreuen viele Menschen in dieser Stadt. In Bibelgesprächskreisen und Seniorenkreisen finden Menschen Orientierung, Halt und Gemeinschaft. Die Gottesdienste sind das Zentrum unserer Gemeinde. Wir nehmen unsere gesellschaftspolitische Verantwortung als Christinnen und Christen wahr und setzen uns für Flüchtlinge in unserer Stadt ein. Die Zusammenarbeit zwischen der St. Katharinen- und der St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde wird gefördert durch die gemeinsam verantwortete Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Kirchenmusik und das Brückenpfarramt.
Der Erhalt der St. Katharinenkirche, des Gemeindehauses St. Katharinen und der Wilhelmsdorfer Kirche ist uns als Vermächtnis mit auf den Weg gegeben.
Hier können Sie sich über die Arbeit unserer Fördervereine informieren.
Ihre Spenden und Ihr Gemeindekirchgeld helfen uns, all unsere Vorhaben in die Tat umzusetzen und unsere Gemeinde als einen lebendigen Ort des Glaubens zu gestalten.
Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
Wer uns unterstüzen möchte, ist herzlich eingeladen.
Spenden können im Gemeindebüro persönlich abgegeben werden oder überwiesen werden.
Gemeindebüro
Gemeindesekretärin Frau Matthes
03381 521162
buero.stkatharinen(at)ekmb.de
Gemeindebüro:
Katharinenkirchplatz 2
14776 Brandenburg an der Havel
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Di 15 bis 17 Uhr
Mi und Do 10 bis 12 Uhr
Kontoverbindung
Inhaber: KVA Potsdam Brandenburg
Evangelische Bank
IBAN DE56 5206 0410 0103 9098 59
BIC GENODEF1EK1
Bitte: RT 3050 + Verwendungszweck vermerken
Kirchensteuer
Alle berufstätigen Kirchenmitglieder bzw. alle Kirchenmitglieder, die ein zu versteuerndes Einkommen erhalten, zahlen automatisch eine Kirchensteuer. Sie beträgt 9 % der abzuführenden Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer. Wer kein oder nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen erhält, z.B. wer Sozialleistungen empfängt, Rentner, Studenten müssen unterhalb der Freibeträge keine Kirchensteuer zahlen.
Hier erfahren Sie mehr über die Kirchensteuer.
Kirchgeld
Wer nicht mehr berufstätig ist (z.B. Rentner), wird gebeten, freiwillig einmal im Jahr ein Kirchgeld als Solidarbeitrag für die Mitgliedschaft in der Kirche zu entrichten. Das Kirchgeld kommt direkt unserer Gemeindearbeit zu Gute. Als Richtwertempfehlung gelten etwa 10 % einer Monatsrente als Beitrag für das ganze Jahr.
Das Kirchgeld können Sie im Gemeindebüro abgeben oder überweisen.