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RSSPrint

 

 

 

Wir sind eine Gemeinde im Aufbruch im Herzen der Stadt Brandenburg und in umliegenden Stadtteilen. Zu unserem Gemeindegebiet gehören die Brandenburger Neustadt, Wilhelmsdorf, die Siedlung Eigene Scholle, Göttin und Schmerzke. 
Das Herz unserer Gemeinde ist die im Jahr 1401 fertiggestellte St. Katharinenkirche am Neustädtischen Markt, ein Juwel der norddeutschen Backsteingotik. Hier versammelt sich unsere Gemeinde im Sommer zum Gottesdienst. Im Winter feiern wir Gottesdienst in unserem Gemeindehaus am Katharinenkirchplatz 2. Gottesdienste feiern regelmäßig wir auch im Schul- und Bethaus Wilhelmsdorf, in der Kirche Schmerzke und in der Kirche Göttin. Als Gemeinde betreiben wir die
Kita St. Katharinen, den Neustädtischen Friedhof, den Friedhof in Schmerzke und den Friedhof in Göttin. Den Aufbau und die Arbeit unserer Gemeinde unterstützen die Fördervereine für die Kirchenmusik und den Turm der St. Katharinenkirche. Unsere Angebote finden Sie in unserem aktuellen Gemeindebrief. Wir freuen uns auf ihren Besuch in der St. Katharinenkirche, zu unseren Gemeindeveranstaltungen und kirchenmusikalischen Angeboten.

Wir gehören zum Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg.

 

Offene Kirche

 

Unterstützung gesucht

Die St. Gotthardtkirche wird von Mitarbeitern des Teams Offene Kirche geöffnet. Wir suchen ehrenamtlich engagierte Menschen, die helfen unsere St. Gotthardtkirche für Besucher offen zu halten. Das umfasst ca. 1,5 Stunden Präsenzdienst als Aufsicht und Ansprechpartner für Kirchenbesucher. Je nach dem, wieviel Zeit Sie erübrigen können, von einmal wöchentlich bis einmal monatlich ist jede Unterstützung willkommen. Bitte wenden Sie sich an unser Gemeindebüro Tel. 03381/521162. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Startseite.

 


Anfahrt und Parken

Die St. Katharinenkirche steht auf dem Katharinenkirchplatz. Dort gibt es begrenzte Parkmöglichkeiten. Der nächsten größeren Parkplätze in 3 Minuten Entferung befinden sich auf dem Neustädtischen Markt und in der St. Annen Galerie.

 

 

Letzte Änderung am: 14.01.2022